Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten von Tobias Szuwart – Szuwart Business Coaching wie Seminaren und andere Veranstaltungen
Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten auch Informationen nach Art.
246 EGBGB.

1 Begriffsbestimmungen und Allgemeines

1.1 Anbieter und Teilnehmer

Der Anbieter ist Tobias Szuwart. Die Vertragspartner sind die Teilnehmer. Sie buchen die angebotenen Weiterbildungsangebote o.ä. entweder für sich selbst oder für eine bestimmte Anzahl ihrer Angestellten, Mitglieder oder Gesellschafter. Diese Einzelteilnehmer gelten nicht als Teilnehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen.

1.2 Grundlage

Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen zwischen Anbieter und Teilnehmer. Sie gelten gegenüber solchen Teilnehmern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Anbieter, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.

2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Anbieter informiert

Der Anbieter informiert über die Internetseite www.szuwart.de und über sonstige Medien, z.B. E-Mails, Flyer und Prospekte über die Weiterbildungsangebote. Der Anbieter gibt hierdurch kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Vielmehr wird dem
Teilnehmer die Möglichkeit gegeben, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Seminar abzugeben.

2.2 Anmeldung

Auf der Internetseite können die Teilnehmer die bereitgestellten Anmeldeformulare ausdrucken und ausfüllen. Die Anmeldung zu dem ausgewählten Seminar muss schriftlich erfolgen, d.h. per E-Mail, Fax, auf dem Postweg oder über das auf der Website www.szuwart.de hinterlegte Online-Anmeldeformular.

2.3 AGB akzeptieren

Der Teilnehmer gibt dieses Angebot bei Verwendung des Online-Anmeldeformulars im Internet ab, indem er nach Durchlaufen des Anmeldevorgangs die Anmeldung durch Aktivierung der Schaltfläche „kostenpflichtig anmelden“ absendet. Vor Absenden der Anmeldung kann der Teilnehmer die Anmeldedaten jederzeit einsehen, ändern und löschen.
Das Angebot kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Teilnehmer durch Aktivierung der Schaltfläche „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufgenommen hat. Der Teilnehmer kann diese AGB jederzeit durch Anklicken der Schaltfläche „Drucken“ seines Internetbrowsers ausdrucken.

2.4 Anmeldebestätigung bzw. Eingang der Anmeldung

Nach Absendung der Anmeldung über das Internet erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung per E-Mail an die von ihm beim Anmeldevorgang angegebene E-Mail-Adresse. Diese  Anmeldebestätigung ist keine Annahme des Angebots, sondern lediglich eine Information über den Eingang der Anmeldung unter Wiedergabe der wesentlichen Anmeldedaten.

2.5 Teilnehmerbegrenzung

Sofern Angebote Teilnehmerbegrenzungen vorsehen, kann der Anbieter die Anzahl der Einzelteilnehmer, die von dem Teilnehmer angemeldet werden können, begrenzen. Sollten trotz allem nicht genügend Plätze für alle angemeldeten Einzelteilnehmer zur Verfügung stehen, werden die Anmeldungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2.6 Schriftliche Teilnahmebestätigung

Der Vertragsabschluss kommt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg durch den Anbieter zustande.

3 Leistungen, Abänderung des Leistungsangebots

3.1 Inhaltlichen Gestaltung

Der Anbieter wird bei der inhaltlichen Gestaltung der Seminare nach eigenem Ermessen dafür sorgen, dass nach aktuellen fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Entsprechendes gilt für die Auswahl der Referenten. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen
(www.szuwart.de-Website, Prospekte, Flyer etc.).

3.2 Abweichungen inhaltlicher und organisatorischer Art Änderungen oder Abweichungen inhaltlicher und organisatorischer Art können im Hinblick auf die beschriebene Leistung vom Anbieter vor oder während der Durchführung des Seminars dann vorgenommen werden, wenn die Änderung oder die Abweichung zweckmäßig ist und soweit diese das Seminar in seinem Kern nicht völlig verändert.

3.3 Referenten ersetzten

Der Anbieter ist berechtigt, den vorgesehenen Referenten im Bedarfsfalle durch andere, für das entsprechende Thema qualifizierte Personen zu ersetzen.

3.4 Mitteilung von wesentlichen Änderungen oder Abweichungen

Wesentliche Änderungen oder Abweichungen im Sinne der vorstehenden Ziffern 3.2 und 3.3 werden den Teilnehmern unverzüglich mitgeteilt. Als wesentlich gelten insbesondere solche Änderungen, die sich auf den Ort und die Zeit der Seminardurchführung sowie auf den Ersatz des Referenten beziehen.

4 Mitwirkungspflichten der Teilnehmer

Der Teilnehmer hat die Mitwirkungshandlungen, die zur Ausführung der von dem Anbieter geschuldeten Leistungen erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht zu erbringen. Insbesondere hat er dem Anbieter die notwendigen Personalien der Einzelteilnehmer unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

5 Seminargebühr, Teilnehmerskripte und Zusatzleistungen

5.1 Seminargebühr

Von der Seminargebühr sind Workshops und Vorträge an den gebuchten Seminartagen sowie ggf. Skripte und –unterlagen umfasst, soweit sie vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden und nicht etwas anderes vereinbart ist.

5.2 Urheberrecht

Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Seminarunterlagen (inkl. Software), gleich welcher Art oder Verkörperung, liegt allein dem Anbieter oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, die Skripte, Medien oder sonstigen Seminarmaterialien ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitende Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.

5.3 Reise-, Verpflegungs-, Übernachtungs- und andere Tagungskosten

Reise-, Verpflegungs-, Übernachtungs- und andere Tagungskosten sind nicht im Seminarpreis enthalten, soweit nicht anders angegeben oder vereinbart.

6 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

6.1 Fälligkeit

Seminare/ Workshops/ Vorträge: Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Gebühr wird nach Rechnungsstellung in einem Betrag fällig. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen. Die Teilnahme an einer Veranstaltung / einem Weiterbildungsangebot ist nur nach erfolgter vorheriger Zahlung des Rechnungsbetrages möglich.
Einzelcoaching: Die Gebühr ist nach Erhalt der jeweiligen Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung nach der Durchführung. Der Versand der Rechnung erfolgt postalisch oder auf Wunsch auch per E-Mail.

6.2 Gebühr ist in jedem Fall vollständig zu entrichten

Der Teilnehmer hat die vertraglich vereinbarten Gebühren und -kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Seminarteile oder Veranstaltungen, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen wie unter Ziffer 3 beschrieben, berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Seminargebühr.

6.3 Schuldner ist der Teilnehmer

Der Teilnehmer ist Schuldner der Seminargebühr, auch wenn im Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Einzelteilnehmer etwas anderes geregelt ist.

6.4 Zahlungsverzug

Gerät der Teilnehmer mit Zahlungen in Verzug, sind die Forderungen des Anbieters in gesetzlicher Höhe zu verzinsen. Unberührt bleibt das Recht des Anbieters, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Teilnehmer ist seinerseits berechtigt, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.5 Aufrechnung

Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt bzw. von dem Anbieter ausdrücklich schriftlich anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend gemacht werden, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

7 Widerruf und Rücktritt

7.1 Absage durch den Anbieter

Der Anbieter kann vor Beginn des Seminars vom Vertrag zurücktreten, wenn im Falle einer durch das Leistungsangebot festgelegten Mindestteilnehmerzahl diese nicht erreicht ist oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Referenten) vor Seminarbeginn von einer Durchführung abgesehen wird. Der Teilnehmer erhält davon unverzüglich eine entsprechende Mitteilung in Form einer Rücktrittserklärung. Entrichtete Seminargebühren werden – bei bereits begonnenem Seminar anteilig – zurückerstattet. Eventuell anfallende Stornogebühren für Reise- und Übernachtungskosten der angemeldeten Teilnehmer können gegenüber dem Anbieter nur dann geltend gemacht werden, wenn er gemäß der Regelung in Ziff. 8 für den entstandenen Schaden haftet.

7.2 Absage durch den Teilnehmer

Bei einer Absage der Veranstaltungsteilnahme durch den Teilnehmer in Schrift- oder Textform (beispielsweise per Brief, Fax oder E-Mail) mehr als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Stornogebühren fällig. Bei einer Absage mehr als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der vereinbarten Gebühren als Stornogebühren fällig. Bei einer Absage weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Abbruch der laufenden Veranstaltung werden die vereinbarten Gebühren in voller Höhe fällig. Dem Teilnehmer bleibt in diesen Fällen unbenommen, einen geringeren Schaden des Anbieters nachzuweisen. Die Stornogebühren fallen auch dann nicht an, wenn der Absage eine organisatorische Veränderung im Sinne der Ziff. 3.2 zugrunde liegt, die darin besteht, den Veranstaltungsort an einen vom ursprünglichen Veranstaltungsort mehr als 25 km entfernten Ort oder das Veranstaltungsdatum zu verlegen.

7.3 Entsendung von Ersatzpersonen

Die Entsendung von Ersatzpersonen ist möglich. In diesem Fall wird dem Teilnehmer keine Stornogebühr berechnet. Er bleibt jedoch Vertragspartner und hat sich hinsichtlich der anfallenden Kosten im Innenverhältnis an die Ersatzperson/-en zu wenden. Der Name/die Namen dieser Ersatzperson/-en ist/sind dem Anbieter vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

7.4 Gesetzliches Widerrufsrecht

Dem Teilnehmer steht ein Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs.1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

8 Haftung

8.1 Keine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen

Der Anbieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, auch nicht soweit diese auf Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des  Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus gilt dies auch nicht für die Haftung für Schäden aus solchen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, die sich auf Kardinalpflichten beziehen.

8.2 Keine Haftung für beabsichtigte Erfolge Der Anbieter übernimmt keine Haftung für einen mit dem Seminar beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind.

8.3 Räumlichkeiten

Soweit die Seminare in den Räumlichkeiten des Teilnehmers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Bei Seminarveranstaltungen in den Räumen des Anbieters liegt die oben beschriebene Verantwortlichkeit bei diesem. Räumlichkeiten von Dritten gelten nicht als solche des Anbieters.
Der Anbieter haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Teilnehmers (Garderobe; Schulungsmaterial etc.), es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

9 Teilnahmebescheinigung

Nach Beendigung des Seminars erhält der Teilnehmer bzw. erhalten die jeweiligen Einzelteilnehmer ein entsprechendes Zertifikat (Teilnahmebescheinigung) über die Teilnahme an dem Seminar.

10 Datenerfassung / Datenschutz

10.1 Speicherung der personenbezogenen Daten

Für die Dauer des Vertragsverhältnisses darf der Anbieter und die mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen elektronisch speichern und nutzen. Der Teilnehmer erklärt sich darüber hinaus mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten und ggf. angefertigter Fotoaufnahmen der Seminargruppe zu Werbemaßnahmen auf der Internetseite des Anbieters einverstanden. Darüber hinaus erklärt sich der Teilnehmer auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Anbieters einverstanden.

10.2 Nutzung personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung

Sie können der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung nach Erteilung Ihrer Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, ohne dass Ihnen durch den Widerspruch – mit Ausnahme eventuell anfallender Kosten für die
Erstellung und Übermittlung – Kosten entstehen. Ein solcher Widerspruch ist an keine besondere Form gebunden und an folgende Kontaktdaten zu richten:

per E-Mail an: coaching@szuwart.com
oder per Postbrief an: Tobias Szuwart, Egenolffstraße 4a in 60316 Frankfurt am Main
Sie können außerdem eine erteilte Einwilligung auch im Gesamten jederzeit durch eine Mitteilung, die an keine besondere Form gebunden ist, an die nachfolgend genannten Kontaktdaten widerrufen:

per E-Mail an: coaching@szuwart.com
oder per Postbrief an: Tobias Szuwart, Egenolffstraße 4a in 60316 Frankfurt am Main
Auch hierfür entstehen – mit Ausnahme eventuell anfallender Kosten für die Erstellung und Übermittlung – keinerlei Kosten.

10.3 Einwilligungserklärungen der Einzelteilnehmer einholen

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die in Ziff. 10.1 beschriebenen Einwilligungserklärungen auch von den Einzelteilnehmern einzuholen.

10.4 Einsicht auf Einwilligungen zur Datenschutzregelung

Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Internetseite des Verkäufers jederzeit über die Schaltfläche „Datenschutz“ abrufbar ist.

11 Schlussbestimmungen

11.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

11.2 Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen aus einem Vertrag oder dieser Bedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen oder bei Durchführung eines Vertrags ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags und/oder dieser Bedingungen noch die Wirksamkeit des Vertrags und/oder dieser Bedingungen im Ganzen. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr bereits heute, die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen beziehungsweise die Vertragslücke so auszufüllen, dass der wirtschaftliche Zweck der gewollten Regelung bestmöglich erreicht wird.

11.3 Gerichtsstand

Soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird Frankfurt am Main als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen stehenden Streitigkeiten vereinbart. Dies gilt auch für den Fall, dass der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.